POL-BN: Halloween in Bonn – Spaß ist erlaubt, Straftaten nicht!

30.10.2016 – 07:00

Bonn (ots) - Dem Halloween-Brauch folgend werden auch in diesem Jahre Kinder am Abend vor Allerheiligen durch die Straßen ziehen, um an Haustüren "Süßes oder Saures" zu fordern. In vielen Fällen werden die meist in Gruselkostümen daherkommenden Kinder dann mit Süßigkeiten bedacht, um dem angedrohten Unheil in Form eines Streiches aus dem Weg zu gehen.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass einige der auch bereits in Bonn angewandten "Streiche" durchaus ein juristisches Nachspiel haben können. Im Schutz der Dunkelheit, maskiert und im Schutz der Gruppe, fällt bei einigen Kindern und Jugendlichen die Hemmschwelle. Wer Böller in Briefkästen wirft, Eier auf Hauswände schmeißt oder Pflanzen ausreißt, macht sich strafbar. Zerstörte Blumenkästen, zugeklebte Schlösser oder beschmierte Fassaden erfüllen den Tatbestand der Sachbeschädigung. Eine Schadensregulierung kann sehr schnell einige hundert Euro kosten. Die Polizei Bonn gibt daher einige Tipps, wie Eltern ihre Kinder auf diesen Abend vorbereiten können:

1. Ihre Kinder sollten im Vorfeld über den Unterschied von Streichen und Straftaten informiert werden. Suchen Sie das Gespräch und zeigen Sie Ihnen die Grenzen auf.

2. Fordern Sie Ihre Kinder auf, die Gruppe über mögliche Folgen zu informieren und üble Streiche, die von anderen Gruppenmitgliedern initiiert werden, nicht mitzumachen.

3. Kontrollieren Sie, mit welchen Utensilien sich ihre Kinder zur Halloween-Tour ausrüsten.

4. Sollten Sie Zweifel haben, begleiten Sie Ihre Schützlinge beim "Halloween-Ausflug" oder folgen Sie ihnen mit einigem Abstand.

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