Recklinghausen (ots) - Mittlerweile nutzen viele Menschen soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram oder Twitter. Bei der lebhaften Kommunikation zwischen den Nutzern werden leider die Grenzen zu strafbaren Inhalten auch überschritten.
Jedoch sind soziale Netzwerke kein rechtsfreier Raum, in welchem man vermeintlich anonym alles äußern kann. Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen - sie endet beispielsweise dann, wenn Andere beleidigt, bedroht, verunglimpft werden oder wenn gar zu Gewalt und Anschlägen aufgerufen wird:
Der Polizei Recklinghausen wurde letzte Woche ein Nutzer gemeldet, der in einer Facebook-Gruppe mit mehr als 50.000 Mitgliedern "Ich werde AMOK LAUFEN! Und gebe EUCH dafür die Schuld!" schrieb.
Die daraufhin eingeleiteten Ermittlungen ergaben, dass es sich bei dem Nutzer um einen 25-Jährigen aus Butzbach (Hessen) handelt. Als die hessischen Beamten bei ihm an der Haustür klingelten, zeigt er sich sichtlich beeindruckt und beteuert, er habe nie einen Amoklauf geplant. Es sei alles nur ein schlechter Scherz gewesen.
Um einen Scherz handelt es sich jedoch ganz und gar nicht. Gegen den 25-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" eingeleitet. Der Fall macht deutlich, dass soziale Medien kein rechtsfreier Raum sind.
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