POL-HEF: „Abenteuerliches Gespann“ von der Autobahnpolizei Bad Hersfeld bei Alsfeld im Vogelsbergkreis aus dem Verkehr gezogen.

03.11.2016 – 09:52
POL-HEF: "Abenteuerliches Gespann" von der Autobahnpolizei Bad Hersfeld bei Alsfeld im Vogelsbergkreis aus dem Verkehr gezogen.
Traktor auf Anhänger Quelle: PP Osthessen

Bad Hersfeld (ots) - Alsfeld (Vogelsberkkreis). Im Bereich der Anschlussstelle Alsfeld-West, an der Autobahn A5, Fahrtrichtung Frankfurt/M., wurde am Dienstagvormittag (01.11.), ein Pickup (Klein-LKW) mit Anhänger auffällig, der mit einem betagten, schrottreifen Traktor beladen war. Eine Funkstreife der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld kontrollierte die verdächtige Fahrzeugkombination deshalb auf dem Gelände der nahegelegenen Tank- und Rastanlage "Pfefferhöhe". Der mitgeführte PKW-Anhänger war mit der landwirtschaftlichen Zugmaschine augenscheinlich überladen und auch die durchgeführten Ladungssicherungsversuche entsprachen erkennbar nicht den einschlägigen Vorschriften. Weiterhin war die linke Bordwand des Anhängers entfernt worden, da die geladene Zugmaschine breiter als das verwendete Transportfahrzeug war. Der 35-jährige Fahrer des Gespanns aus dem Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz, beabsichtigte den Traktor für seinen gleichaltrigen Beifahrer in dessen Heimat, das Saarland, zu befördern. Bereits bei der näheren Inaugenscheinnahme der Fahrzeugpapiere von Pickup und Anhä-nger wurde deutlich, dass die geladene, etwa 2,5 t schwere Zugmaschine, mit dieser Fahrzeugkombination von vornherein überhaupt nicht hätte transportiert werden dürfen. Sowohl die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, als auch die zulässige Stützlast des Pickup waren deutlich überschritten. Erschwerend kam hinzu, dass der Traktor wegen fehlender geeigneter Zurrpunkte, auf dem verwendeten Anhänger nicht ausreichend gegen Verrutschen, bzw. Herabfallen zu sichern war. Deshalb fielen auch die beschädigten und ablegereifen Zurrgurte nicht weiter ins Gewicht, mit denen eine Ladungssicherung versucht worden war. Wegen des verkehrsgefährdenden Zustandes des gesamten Transportes war eine Untersagung der Weiterfahrt unabdingbar. Bereits bei einem Ausweichmanöver, einer stärkeren Bremsung oder einfach nur wegen schlechter Straßen, hätte die konkrete Gefahr bestanden, dass der Traktor vom Anhänger gefallen, oder der Anhänger samt Ladung umgefallen wäre. Das Gespann wurde daher durch die Autobahnpolizei in langsamer Fahrt zu einem nahegelegenen, geeigneten Abstellort begleitet und dort eine Umladung auf ein geeignetes Transportfahrzeug angeordnet. Gegen den Fahrer wurde wegen der genannten Verstöße ein Ordnungswidrigkei-tenverfahren eingeleitet. Neben den zu erwartenden Sanktionen und den Umständen, ein geeignetes Transportfahrzeug zu besorgen, waren die beiden Männer noch vor ein weiteres Problem gestellt. Der Kontrolltag, "Allerheiligen", ist sowohl in Rheinland-Pfalz, als auch im Saarland, gesetzlicher Feiertag.

Folge: In beiden Bundesländern galt für LKW ab 7,5 t, bzw. für LKW mit Anhängern unabhängig von der Gesamtmasse, Feiertagsfahrverbot. Dementsprechend drohten bei planmäßiger Beförderung weitere erhebliche Bußgelder. Der Transport ins Saarland konnte somit auch mit einem geeigneten Fahrzeug erst am nächsten Tag erfolgen.

Mario Döring, Polizeihauptkommissar, Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld

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