IM-MV: Mecklenburg-Vorpommern erteilt die Erlaubnis für den Betrieb von Spielbanken

04.11.2016 – 09:41

Schwerin (ots) - Nach einem europaweit durchgeführten Ausschreibungsverfahren wurde nach ausführlicher Prüfung der "Spielbanken M-V Bewerbergesellschaft mbH & Co. KG" für einen Zeitraum von zehn Jahren die Erlaubnis erteilt, an folgenden Standorten Spielbanken zu errichten und unter der ordnungsrechtlichen Aufsicht des Landes zu betreiben: - Hansestadt Rostock mit großem und kleinem Spiel - Landeshauptstadt Schwerin als Nebenspielbetrieb mit ausschließlich kleinem Spiel - Hansestadt Stralsund als Nebenspielbetrieb mit ausschließlich kleinem Spiel - Stadt Neubrandenburg als Nebenspielbetrieb mit ausschließlich kleinem Spiel. Die o.g. Standorte hat die Betreiberin eigenverantwortlich aus wirtschaftlichen Erwägungen ausgewählt. Innenminister Lorenz Caffier: "Was lange währt, wird endlich gut. Die Spielbankerlaubnis ist nach einem sorgfältig durchgeführten Ausschreibungs- und Entscheidungsverfahren erteilt worden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern kommt damit seinem ordnungsrechtlichen ordnungspolitischen Auftrag nach, durch ein begrenztes und kontrolliertes Glückspielangebot in Spielbanken eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel anzubieten."

Dieser ordnungsrechtliche und ordnungspolitische Auftrag ergibt sich aus § 1 Spielbankgesetz. Danach muss das Land Mecklenburg-Vorpommern ein begrenztes Glücksspielangebot schaffen. Zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages wurde die für die Errichtung und den Betrieb von Spielbanken erforderliche Spielbankerlaubnis im Sommer 2015 europaweit ausgeschrieben. Zwei Interessenten hatten sich daraufhin für die zu erteilende Konzession beworben.

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