POL-LB: Magstadt: LKW bleibt an S-Bahnbrücke hängen; Ehningen: Unfall mit verletztem Motorradfahrer

07.11.2016 – 14:05

Ludwigsburg (ots) - Magstadt: LKW bleibt an S-Bahnbrücke hängen

Das Hinweisschild auf die maximale Durchfahrtshöhe von 3,30 Meter übersah ein 57-jähriger LKW-Lenker wohl am Montagmorgen und versuchte die Unterführung in der Schafhauser Straße von Magstadt kommend zu passieren. Da sein LKW-Anhänger-Gespann diese Höhe jedoch überragte, verkeilte sich das Gefährt gegen 08.50 Uhr und blockierte anschließend die Straße. Auch die S-Bahn-Strecke zwischen Renningen und Maichingen musste gesperrt werden. Nachdem das Zugfahrzeug befreit worden war, konnte der Bahnverkehr ab etwa 11.00 Uhr wieder rollen. Anschließend wurde der Anhänger geborgen, so dass gegen 12.30 Uhr auch die Schafhauser Straße wieder frei war. Der 57-jährige Fahrer kam mit einem Schock ins Krankenhaus. Ein Ersatzfahrer setzte die Fahrt anschließend fort. Am LKW-Anhänger-Gespann entstand ein Sachschaden von etwa 30.000 Euro. Die Brücke wurde ebenfalls beschädigt. Schätzungsweise beläuft sich der Schaden dort auf weitere 10.000 Euro.

Ehningen: Unfall mit verletztem Motorradfahrer

Ein verletzter Motorradfahrer und eine leicht verletzte PKW-Lenkerin sind die Bilanz eines Unfalls, der sich am Montag gegen 07.15 Uhr in der Böblinger Straße in Ehningen ereignete. Aufgrund hohen Verkehrsaufkommens stauten sich einige Fahrzeuge, die in Richtung der Kreisstraße 1077 unterwegs waren, in der Böblinger Straße zurück. Ein 53-jähriger Motorradfahrer, der im weiteren Verlauf nach links in die Mercedesstraße abbiegen wollte, überholte die Fahrzeugschlange. Als er sich auf Höhe einer 40 Jahre alten Seat-Lenkerin befand, setzte die Frau, die den Zweiradfahrer vermutlich aus Unachtsamkeit übersehen hatte, zum Wenden an. Die beiden Fahrzeuge kollidierten und der 53-Jährige stürzte vom Motorrad auf die Straße. Er musste durch einen Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht werden. Seine BMW war nicht mehr fahrbereit und wurde abgeschleppt. Es entstand ein Gesamtsachschaden in Höhe von etwa 5.000 Euro.

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