POL-WHV: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort im Wangerland – Polizei betont: Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht!

07.11.2016 – 14:01

Wilhelmshaven (ots) - Am Sonntag, 06.11.2016 parkte die Geschädigte ihren Pkw der Marke Volvo ordnungsgemäß in der Goldstraße in Horumersiel in Höhe eines ortsansässigen Fischgeschäftes.

Gegen 09.45 Uhr wollte ein hinter ihr parkender Pkw (vermutlich der Marke Audi) ausparken und stieß mit der vorderen rechten Stoßstange gegen die hintere des geschädigten Volvo.

Der Fahrzeugführer des verursachenden Fahrzeugs täuschte -offensichtlich gegenüber anwesenden Passanten- anschließend eine angestrebte Schadensregulierung vor und hängte einen Zettel an die Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeugs. Auf diesem Zettel wurden jedoch keinerlei dienliche Angaben zur Schadensregulierung gemacht.

Zeugen, die Angaben zum verursachenden Fahrzeug beziehungsweise zum Fahrer machen können, werden gebeten, sich mit der Polizei unter der Rufnummer 04461/92110 in Verbindung zu setzen.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keinesfalls ausreicht, einen Zettel oder die Visitenkarte am beschädigten Auto zu hinterlassen. Damit wäre der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort erfüllt! Vorsicht ist auch bei der eigenen Einschätzung, es sei ja nichts passiert geboten.

Um ganz sicher zu gehen, dass man sich nicht doch strafbar macht, bestehen zwei Varianten:

Entweder man wartet so lange vor Ort, bis der Fahrer des beschädigten bzw. angefahrenen Fahrzeugs oder jemand aus dessen Umfeld (Freund, Nachbar) erscheint oder Sie informieren per Handy die Polizei und geben sich als Beteiligter zu erkennen. Ist kein Mobiltelefon zur Hand, muss man mindestens 30 Minuten am Unfallort warten und den Unfall dann bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle melden.

Grundsätzlich gilt: je höher der Schaden, desto länger die Wartezeit.

Rückfragen bitte an:

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