Groß Reken (ots) - (fr) Am Montag kam es gegen 13.50 Uhr an der Kreuzung "Ludgeristraße/ Kardinal-von-Galen-Straße/Berge zu einem Zusammenstoß, an dem eine 50-jährige Autofahrerin aus Bahnhof Reken und eine 37-jährige Autofahrerin aus Gescher beteiligt waren. Die 37-Jährige hatte die Ludgeristraße in Richtung Dorstener Straße befahren, wollte die Kreuzung geradeaus überqueren und hatte gegenüber der von links kommenden 50-Jährigen aufgrund der Rechts-vor-Links-Regel grundsätzlich Vorfahrt. Die 37-Jährige erlitt leicht Verletzungen, ein Transport ins Krankenhaus war nicht notwendig. Der entstandene Sachschaden wird auf ca. 4.500 Euro geschätzt.
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