POL-HX: Betrüger versprechen Gewinne am Telefon

08.11.2016 – 12:30

37671 Höxter (ots) - Die Betrüger melden sich zumeist per Telefon - manchmal auch per E-Mail - bei ihren Opfern und behaupten, diese hätten bei einem Gewinnspiel eine hohe Summe, einen hochwertigen Pkw oder anderen Sachwert gewonnen. Allerdings könne der Gewinn nur nach Zahlung einer "Bearbeitungsgebühr" übergeben werden. So erging es nun auch einen 76-jährigen Rentner aus Höxter. Bereits in der vergangenen Woche erhielt er telefonisch Kenntnis darüber, dass er angeblich mehrere zehntausend Euro bei einem Gewinnspiel gewonnen habe. Um an das Geld zu gelangen, müsse er nur noch Notargebühren zahlen. Die Zahlung sollte in Form von acht Gutscheinkarten a´100 Euro bezahlt werden. Am Montagmittag, 07.11.2016, sollten die Aktivierungscodes der Gutscheine telefonisch übermittelt werden. Beim Übermitteln der Codes kamen der Lebensgefährtin des Rentners Zweifel auf und sie informierte die Polizei. Diese konnte allerdings nicht mehr verhindern, dass ein Aktivierungscode bereits übermittelt worden war. Mit immer neuen vorgetäuschten Szenarien versuchen die Täter an das Geld ihrer Opfer zu kommen. So geben sie sich beispielsweise auch als Polizeibeamte, Staatsanwälte oder Richter aus und behaupten, die Angerufenen spielten in einem Ermittlungsverfahren der Polizei eine wichtige Rolle. Um die Polizei bei einer Festnahme zu unterstützen, sollten sie Geld überweisen. Oder die Betrüger kontaktieren im Namen der Staatsanwaltschaft ihre Opfer und behaupten, dass angeblich ein Strafverfahren wegen einer Betrugsanzeige gegen sie laufe, weil sie ein Gewinnspiel abgeschlossen, aber nicht bezahlt hätten. Die Anklage könne jedoch zurückgezogen werden, wenn sofort ein Betrag von mehreren hundert Euro bezahlt werde. Um sich zu schützen rät die Polizei: Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben! Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren, wählen Sie keine gebührenpflichtigen Sondernummern (z. B. mit der Vorwahl 0900..., 0180..., 0137...). Erstatten sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei./He.

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