Krefeld (ots) - Das Feuer in einer Doppelhaushälfte am Freitag (4. November 2016) wurde vorsätzlich gelegt. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei sowie das Gutachten des Brandsachverständigen ergaben Hinweise auf einen Brandbeschleuniger. Das Amtsgericht Krefeld erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Unterbringungsbefehl gegen einen 64-jährigen tatverdächtigen Hausbewohner. (839)
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