BPOLI C: Bundespolizei warnt vor Einfuhr von verbotenen Feuerwerkskörpern aus Tschechien

14.11.2016 – 10:40
BPOLI C: Bundespolizei warnt vor Einfuhr von verbotenen Feuerwerkskörpern aus Tschechien
Sichergestellte Feuerwerkskörper

Freiberg/Cämmerswalde (ots) - In sieben Wochen ist Silvester, die Vorbereitung laufen auf Hochtouren. Die Bundespolizei stellt vermehrt verbotenen Feuerwerkskörper bei der Einreise aus Richtung Tschechien fest.

So auch am Samstag. Nach der Einreise aus Tschechien wurde gegen 21:30 Uhr ein 26-jähriger Deutscher im Bereich Hermsdorf (Erzgebirge) durch Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz angehalten und kontrolliert.

Bei der Nachschau in seinem Fahrzeug konnten 20 Feuerwerkskörper ohne die erforderlichen CE- bzw. BAM-Kennzeichnung und weitere 70 Feuerwerkskörper der Kategorie 3 festgestellt werden.

Die Feuerwerkskörper wurden sichergestellt und dem Entschärfungsdienst der Bundespolizei aus Dresden zur professionellen Vernichtung übergegeben.

Der 26 Jährige muss sich jetzt wegen Verstößen gegen § 40 und § 41 Sprengstoffgesetz verantworten. Neben einer Strafanzeige erwartet ihn eine finanzielle Forderung für den professionellen Transport und die Vernichtung der verbotenen Feuerwerkskörper durch die Bundespolizei.

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor dem Kauf von nicht zugelassener Pyrotechnik. Die Herkunft und Zusammensetzung dieser pyrotechnischen Erzeugnisse ist in der Regel nicht klar, weshalb deren Verwendung mit extremen Risiken verbunden ist. Die Verwendung dieser pyrotechnischen Erzeugnisse hat in der Vergangenheit immer wieder zu gefährlichen bis hin zu lebensgefährlichen Verletzungen geführt. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Einfuhr und das Verbringen von nicht zugelassener Pyrotechnik nach Deutschland unter Strafe gestellt.

In Deutschland zugelassene Pyrotechnik wird regelmäßig durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) getestet und mit einem Zulassungszeichen (BAM- oder CE-Zeichen) versehen.

Ganz besonders weist die Bundespolizei auch noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass selbst, wenn die CE und BAM Kennzeichen vorhanden sind, nur die Kategorien 1 und 2 zum freien Verkauf zulässig sind. Für die Kategorien 3 und 4 bedarf es einer behördlichen Genehmigung. Bei diesen Feuerwerkskörpern handelte es sich um Pyrotechnik, welche nur von ausgebildeten Feuerwerkern zu besonderen Anlässen verwendet werden darf.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Chemnitz
Telefon: 0371 4615 105
E-Mail: bpoli.chemnitz.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Chemnitz, übermittelt durch news aktuell