POL-BOR: Ahaus – Kind angefahren / Autofahrerin fährt weiter / Zeugen gesucht

16.11.2016 – 08:39

Ahaus (ots) - (dh) Am Dienstag bog eine noch unbekannte Frau mit ihrem silberfarbenen/grauen Pkw gegen 07:30 Uhr von der Straße "Hof zum Ahaus" nach links auf den Parkplatz der dortigen Gesamtschule ab. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit einem 13-jährigen Radfahrer aus Ahaus, der die Straße "Hof zum Ahaus" in nördliche Richtung befahren hatte. Der Junge kam zu Fall, blieb aber unverletzt. Die Autofahrerin stieg aus und befragte den Jungen nach möglichen Verletzungen. Als dieser das verneinte fuhr die Frau auf den Parkplatz und verließ den Pkw in unbekannte Richtung.

Die Frau war ca. 30 bis 35 Jahre alt, von schlanker Gestalt und ca. 170 cm groß. Sie trug eine Mütze oder einen Schal.

Am Abend des gleichen Tages erstattete die Mutter des Jungen eine Anzeige bei der Polizei, da an dem Fahrrad ein Schaden in einer Höhe von ca. 130 Euro entstanden ist.

Zeugen werden gebeten, sich an das Verkehrskommissariat in Ahaus zu wenden (02561-9260).

Die Polizei weist erneut auf die Besonderheit bei Unfällen mit Kindern hin. Häufig ist es so, dass Kinder an der Unfallstelle aus verschiedenen Gründen mit der Situation überfordert sind. Sie müssen zur Schule, sind geschockt, haben möglicherweise Schuldgefühle oder gar Angst - vielfach wollen sie möglichst schnell weiter und geben dann an, dass schon alles o.k. ist. Im Anschluss kommt es dann häufig durch die Erziehungsberechtigten zu Anzeigen bei der Polizei, da die Kinder verletzt sind bzw. Sachschäden entstanden sind.

Wichtig !! Kinder können keine rechtsverbindliche Einwilligung zum Entfernen von der Unfallstelle geben. Wer also damit rechnen muss, dass das Kind verletzt sein könnte und / oder an dem Fahrrad des Kindes ein Sachschaden entstanden ist, muss bestimmte Pflichten erfüllen. Ansonsten droht ein Strafverfahren wegen Unfallflucht. In einem solchen Verfahren kommt es häufig zu Geldstrafen aber auch zum Entzug der Fahrerlaubnis. Zudem kann es zu Regressforderungen der eigenen Kfz-Versicherungsgesellschaft kommen. Die Aussage eines Kindes - in etwa "es ist schon alles o.k." entbindet keinesfalls von diesen Pflichten. Man muss also an der Unfallstelle warten, bis durch berechtigte Personen (am besten durch die Polizei) alle notwendigen Daten aufgenommen wurden. Wer sich nach Ablauf einer angemessenen Wartezeit von der Unfallstelle entfernt, muss sich unverzüglich an den Berechtigten oder die Polizei wenden. Auf der sicheren Seite ist man also, wenn man bei solchen Unfällen sofort die Polizei informiert - selbst wenn das Kind sich nach dem Unfall seinerseits von der Unfallstelle entfernt haben sollte.

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