Kreis Heinsberg (ots) - In der vergangenen Woche führten Beamte des Verkehrsdienstes der Kreispolizeibehörde Heinsberg mehrere Lkw Kontrollen im Kreisgebiet durch.
Dabei stellen die Beamten insbesondere fest, dass viel Kleintransporter mit unzureichend gesicherter Ladung unterwegs waren. Häufig waren die Güter lose gestapelt.
Bei den Lkw mit Anhängern, die eine Gesamtmasse von bis zu 40.000 kg haben dürfen, war der traurige Spitzenreiter mit 54.000 kg unterwegs, also 14.000 kg zu schwer. Auch ein Gespann mit 52.000 kg wurde kontrolliert. Das bedeutet eine Überladung von 12.000 kg.
Auch bei den etwas kleineren Fahrzeugen mit 32.000 kg zulässiger Gesamtmasse, stachen zwei Fahrzeuge besonders hervor. Die höchste Überladung stellten die Beamten bei einem Lkw fest, der 54.700 kg geladen hatte. Ein weiteres Fahrzeug hatte 49.000 kg geladen und somit etwa 53% Überladung. Die Fahrer erhielten jeweils ein Bußgeld.
Ferner überprüften die Beamten auch Schwertransporte und stellten bei einem dieser Lkw ein Gesamtgewicht von über 96.000 kg fest. Die Erforderliche Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung konnte nicht vorgelegt werden. Außerdem fehlte ein Begleitfahrzeug zur Sperrung von Brückenüberfahrten.
Ein weiterer Schwertransport wurde überprüft, der einen größeren Bagger geladen hatte. Die Gesamtmasse dieses Transportes lag bei über 69.000 kg. Entsprechende Genehmigungen und Erlaubnisse waren nicht vorhanden. Auch bei diesem Transport gab es kein Begleitfahrzeug, ebenso lagen auch hier keine Erlaubnisse für schwergewichtige Beförderungen vor. Auch diese Fahrer mussten ein Bußgeld zahlen.
Einen weiteren Schwerpunkt legten die Beamten auf die Kontrolle landwirtschaftlicher Gespanne und Erntemaschinen. Auch dabei wurden Verstöße festgestellt. Bei einigen der Erntemaschinen wurde die Achslast deutlich überschritten. Ein Gespann mit zwei Anhängern war zu lang. Gefährlicher war in diesem Fall jedoch, dass der zweite Anhänger nicht abgebremst werden konnte. Es waren nicht einmal Bremszylinder vorhanden. Zum Glück konnte dieses Gespann von den Beamten aus dem Verkehr gezogen werden, bevor es auch noch in beladenem Zustand und ohne Bremsen im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs gewesen wäre.
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