Aalen (ots) - Korb: Verkehrsunfallflucht
Freitagabend, gegen 21.25 Uhr, befuhr ein 22-Jähriger mit seinem VW-Golf die Albrecht-Dürer-Straße entgegen der Fahrtrichtung und kollidierte aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit mit einem dort ordnungsgemäß geparkten Renault. Er entfernte sich zunächst unerlaubt von der Unfallstelle, konnte aber kurz darauf von der Polizei in der Nähe des Unfallortes angetroffen werden. Da er alkoholisiert war, musste bei ihm eine Blutentnahme durchgeführt werden. Der Sachschaden beträgt 17.000,- Euro.
Weinstadt: Vorfahrt missachtet
Ein 54-jähriger Ford-Lenker, befuhr die Bahnhofstraße in Richtung Strümpfelbacher Straße. Bei der Einfahrt in diese missachtete er die Vorfahrt des von rechts kommenden Daimler-Benz eines 79-Jährigen. Bei der Kollision entstand Sachschaden in Höhe von 5000,- Euro. Der Unfall hatte sich am Freitag, gegen 17.00 Uhr, ereignet.
Rudersberg-Steinenberg: Scheunenbrand
Am Samstag, 19.11.2016, gegen 03.30 Uhr, wurde der Brand einer Scheune gemeldet. Die Scheune befindet sich außerhalb geschlossener Ortschaft in Verlängerung der Obersteinenberger Straße (Gewann Eichberg / Schlauchhalde). Bei Eintreffen der Einsatzkräfte befand sich diese bereits im Vollbrand und brannte schließlich ganz nieder. Die Feuerwehr Rudersberg war 33 Mann im Einsatz. Die Nachlöscharbeiten dauerten bis Samstagmittag an. Über die Brandursache ist bislang nichts bekannt. Die Kriminalpolizei hat diesbezüglich die Ermittlungen aufgenommen. Der Sachschaden beträgt 50.000,- Euro.
Weinstadt-Beutelsbach: Von Bremspedal abgerutscht
Am Samstag, 19.11.2016, gegen 11.30 Uhr, wollte eine 84-jährige Daimler-Benz-Fahrerin in der Buhlstraße mit ihrem Automatikfahrzeug rückwärts ausparken. Hierbei rutschte sie vom Bremspedal ab und gab versehentlich Gas. Ihr Pkw beschleunigte nach hinten, streifte zunächst einen ordnungsgemäß dort parkenden Pkw an der Fahrzeugfront, einen städtischen Blumenbehälter und prallte gegen die großflächige Fensterfront der Volksbankfiliale. Bei dem Verkehrsunfall entstand ein Gesamtsachschaden in Höhe von 20.000,- Euro.
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