Oldenburg (Oldb.) (ots) - Einen nicht alltäglichen Fahndungserfolg gab es Dienstagmittag für die Bundespolizei in Oldenburg.
Dass Verurteilte sich der angedrohten Strafe zu entziehen versuchen, erleben die Bundespolizisten immer wieder. Umso überraschender war es, als sich am Dienstag gegen 12:30 Uhr ein 48-jähriger Mann in der Dienstelle meldete und meinte er würde höchstwahrscheinlich mit Haftbefehl gesucht.
Ein Abgleich der Personalien bestätigte die Vermutung. Es wurde tatsächlich nach dem 48-Jährigen gesucht. Der Mann war im Jahr 2015 wegen wiederholten Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 300,- Euro verurteilt worden.
Weil er einen offenen Restbetrag von 120,- Euro nicht bezahlt hatte, sollte er ersatzweise zur Verbüßung der Reststrafe einen 12-tägigen Freiheitsentzug absitzen.
Weil der Mann die geforderte Geldstrafe vor Ort bezahlte, konnte er den drohenden Gefängnisaufenthalt aber abwenden.
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