Verdacht der Zugehörigkeit zur sogenannten „Reichsbürgerbewegung“ – Verbot der Führung von Dienstgeschäften gegen Polizeibeamtin ausgesprochen

Verdacht der Zugehörigkeit zur sogenannten „Reichsbürgerbewegung“ - Verbot der Führung von Dienstgeschäften gegen Polizeibeamtin ausgesprochen MAINFRANKEN. Wegen des Verdachts der Zugehörigkeit zur sogenannten „Reichsbürgerbewegung“ hat das Polizeipräsidium Unterfranken gegen eine Polizeivollzugsbeamtin ein vorläufiges Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen. Die disziplinarrechtlichen Ermittlungen dauern an.
Im Zuge der derzeit stattfindenden Überprüfungen von Personen hinsichtlich einer möglichen Zugehörigkeit zur sogenannten „Reichsbürgerbewegung“ hat das Polizeipräsidium Unterfranken von der für den Wohnsitz der Beamtin zuständigen Einwohnermeldebehörde am 05.11.2016 die Mitteilung bekommen, dass die Polizeivollzugsbeamtin (im Streifendienst) Mitte Oktober 2015 einen „Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit“ gestellt hat.

Aus den Eintragungen der Beamtin in dem Antrag, z.B. hinsichtlich ihres Geburtsstaates, ihrer Staatsangehörigkeit oder der genannten Rechtsgrundlage aus dem Jahr 1913, ergab sich der Verdacht, dass die Beamtin der Gesinnung bzw. dem Gedankengut der sogenannten „Reichsbürgerbewegung“ nahe steht.

Aufgrund der besonderen Verpflichtung zur Verfassungs- und Gesetzestreue, die insbesondere für Polizeibeamte gilt und der Tatsache, dass die Vollzugsbeamtin Waffenträgerin ist, wurde am 09.11.2016 durch das Polizeipräsidium Unterfranken ein vorläufiges Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen. Ein beamtenrechtliches Disziplinarverfahren wurde eingeleitet.

Die disziplinarrechtlichen Ermittlungen gegen die Beamtin, die in der Vergangenheit diesbezüglich noch nicht auffällig geworden war, dauern noch an. Vorliegend handelt es sich um den bis dato einzigen Fall von Ermittlungen gegen einen aktiven Polizeivollzugsbeamten (-in) des Polizeipräsidiums Unterfranken.