Freiburg (ots) - Gottenheim - Am 28. November 2016 musste ein Rollerfahrer verkehrsbedingt anhalten, als er um 11:40 Uhr von der B 31a bei Gottenheim in die vorfahrtsberechtigte Landesstraße 115 einfahren wollte. Der Fahrer des hinter ihm befindlichen Pkws stoppte sein Fahrzeug ebenfalls und als sich eine größere Lücke aufgetan hatte, ging er fälschlicherweise davon aus, dass der Zweiradfahrer seine Fahrt fortsetzt. Er richtete seine Blickrichtung ausschließlich nach links, fuhr an und bemerkte nicht, dass der Rollerfahrer weiterhin wartete. Der Pkw prallte in der Folge auf das Heck des stehenden Rollers, so dass dieser kippte und der Zweiradfahrer stürzte. Hierbei zog er sich Verletzungen zu und musste in eine Freiburger Klinik verbracht werden. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von etwa 3.500 Euro.
Rückfragen bitte an:Original-Content von: Polizeipräsidium Freiburg, übermittelt durch news aktuell
Polizeirevier Breisach
Tel.: 07667 9117-111
E-Mail: breisach.prev@polizei.bwl.de