Freiburg (ots) - Am Montagnachmittag kam es gegen 16.50 Uhr an der Einmündung der Kreisstraße 6566 zur Bundesstraße 34 zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei Pkw. Dabei entstand Sachschaden in Höhe von etwa 15000 Euro. Verletzt wurde niemand. Beide unfallbeteiligten Pkw mussten abgeschleppt werden. Grund für den Verkehrsunfall war eine Vorfahrtsverletzung. Eine 56-jährige Frau war mit ihrem Pkw von Schwerzen her kommend auf der Kreisstraße 6566 unterwegs. Als sie an der Einmündung zur B 34 in Richtung Erzingen abbiegen wollte, übersah sie offenbar einen von links kommenden Pkw eines 65-jährigen Mannes. Es kam dann zum Zusammenstoß der beiden Pkw. Der 65-jährige Mann war auf der vorfahrtberechtigten Straße. Die Unfallverursacherin muss deshalb mit einer Anzeige beim Landratsamt Waldshut-Tiengen rechnen.
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