Rheine (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster, der Kreispolizeibehörde Steinfurt und des Polizeipräsidiums Münster
Am vergangenen Sonntag (27.11.) informierte ein Oberarzt der Uniklinik Münster die Polizei über eine gefährliche Körperverletzung zum Nachteil eines 32-jährigen Mannes aus Rheine. Der Verletzte schilderte, dass ihm in den frühen Morgenstunden des 25. Novembers ein Bekannter mit einem Messer unterhalb des linken Auges ins Gesicht gestochen habe. Bei dem Bekannten soll es sich um einen 27-jährigen Mann aus Rheine handeln. Erste Ermittlungen der Polizei ergaben, dass der Angriff im Rahmen eines verbalen Streits in der Wohnung des Bekannten in Rheine erfolgte. "Eine vom Messer abgebrochene Spitze steckte nach dem Angriff tief im Schädelknochen des Opfers. Diese Verletzung machte eine Operation in einem Münsteraner Krankenhaus notwendig", erklärte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt. Am Montag (28.11.) nahmen Polizisten den Beschuldigten in Rheine fest. Am Dienstag erließ ein Richter des Amtsgerichts Rheine einen Haftbefehl gegen den 27-jährigen Tatverdächtigen. Das Gericht hatte den Beschuldigten am 8. November wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Jahr 2015 eine andere Person mit einem Messer verletzt zu haben. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig, da der Beschuldigte Berufung eingelegt hat.
Wegen der Art der Tatausführung hat die weiteren Ermittlungen eine Mordkommission des Polizeipräsidiums Münster unter der Leitung von Kriminalhauptkommissar Holger Iltgen übernommen. "Der 27-jährige Beschuldigte hat sich in der polizeilichen Vernehmung nicht zu dem Tatvorwurf eingelassen", erläuterte Iltgen. "Die Ermittlungen dauern an." Das verletzte 32-jährige Opfer konnte am Montag (28.11.) das Krankenhaus wieder verlassen.
Für Medienauskünfte steht Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt unter der Telefonnummer 0251 494-2415 zur Verfügung.
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