BPOLD FRA: Verstoß gegen Bewährungsauflagen – Betrüger muss in Haft

02.12.2016 – 15:13

Frankfurt/Main (ots) - Am 2. Dezember verhafteten Fahnder der Bundespolizei am Flughafen Frankfurt/Main einen 47-jährigen Deutschen bei seiner Einreise aus Peking/China aufgrund zweier bestehender Haftbefehle. Wegen Betruges in drei Fällen, jeweils in Tateinheit mit Urkundenfälschung und Unterschlagung, war er bereits im Mai 2014 zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden, welche zunächst für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Da er in der Folge gegen seine Bewährungsauflagen verstieß, erließ das zuständige Gericht im März 2016 einen Sicherungshaftbefehl gegen den Mann. Anfang 2016 soll er darüber hinaus in drei Fällen Unterschriften auf Überweisungsträgern gefälscht und sich so mehr als 3.300 Euro ergaunert und anschließend nach China abgesetzt haben. Eine dieser Fälschungen wurde durch einen aufmerksamen Bankangestellten erkannt, was einen weiteren finanziellen Schaden in Höhen von 2.400 Euro verhinderte. Das zuständige Amtsgericht ordnete daher auf Antrag der Staatsanwaltschaft unter anderem wegen des Verdachts der Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug die Untersuchungshaft gegen den Mann an.

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