Aachen/Hambach/Morschenich (ots) - Die Polizei setzt auch nach dem Urteil des OVG Münster ihre Einsatzmaßnahmen im Zusammenhang mit der laufenden Rodungsperiode unverändert fort.
"Unsere Aufgabe ist es, im Zuge der Rodungsarbeiten Arbeiter und Arbeiten vor möglichen gewalttätigen Übergriffen zu schützen und Straftaten zu verfolgen. Das werden wir wie bisher auch weiterhin konsequent tun", betont Aachens Polizeipräsident Dirk Weinspach. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass der Schutz der Rodungsarbeiten und eine mögliche Beseitigung baurechtswidriger Bauten auf dem Gelände des Wiesencamps aufgrund des OVG-Urteils zwei verschiedene Paar Schuhe sind.
Schutz der Arbeiter und Arbeiten durch die Polizei auf der einen, Beseitigung baurechtswidriger Bauten durch den Kreis Düren auf der anderen Seite.
"Die Klage gegen die Ordnungsverfügung im Zusammenhang mit dem Wiesencamp ist Angelegenheit des Landrates in Düren. Er wird entscheiden müssen, wie er nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil des OVG Münster weiter vorgeht und ob er gegebenenfalls Amtshilfe durch die Polizei in Anspruch nimmt", so Weinspach weiter.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte in seinem Urteil entschieden, dass im Zusammenhang mit dem Wiesencamp errichtete Bauten vom Gelände zu beseitigen sind. Damit bestätigte das Gericht die Rechtsauffassung des Kreises Düren von 2013 und ein Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen aus dem Jahr 2015.(pk)
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