Oelsnitz/Vogtland (ots) - Die Zahlung einer Geldstrafe durch den Arbeitgeber hat einem Plauener heute Vormittag die Verhaftung erspart. Bundespolizisten kontrollierten den 51-Jährigen, der mit einem Pkw Renault im vogtländischen Oelsnitz unterwegs war. Dabei stellten sie fest, dass gegen die Person ein Haftbefehl aus dem Jahr 2013 vorliegt. Wegen Verletzung der Unterhaltspflicht war er zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt worden. Selbst zahlen konnte der Mann nicht und hätte deshalb sofort eine 100-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen. Ein Anruf bei dessen Arbeitgeber ersparte ihm dies jedoch. Im Bundespolizeirevier Plauen zahlte dieser die Summe. Durch das außerplanmäßige "Weihnachtsgeld" blieb der Mann in Freiheit und muss die bevorstehenden Feiertage nicht in Haft verbringen.
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