Schwerin (ots) - Der Finanzhaushalt des Landkreises weist 2016 ein jahresbezogenes Defizit in Höhe von 12,3 Mio. EUR aus. Dennoch ist dies gegenüber dem Vorjahr, wo noch mit einem Haushaltsdefizit von 22 Mio. EUR geplant worden war, eine deutliche Verbesserung. Weitere erhebliche Konsolidierungsanstrengungen und eine stringente Haushaltsführung sind auch in den kommenden Jahren notwendig, damit der Landkreis finanziell wieder handlungsfähig wird und auch in Zukunft seine Aufgaben erfüllen kann. Mit seinem Haushaltssicherungskonzept weist der Landkreis nach, dass ab 2018 keine neuen Defizite mehr entstehen.
"Kreistag und Kreisverwaltung haben den konsequenten Konsolidierungsprozess mitgetragen und so die Haushaltsergebnisse deutlich verbessert", lobte Innenminister Lorenz Caffier heute in Neubrandenburg die Sparbemühungen. Das Innenministerium möchte den Landkreis deshalb beim Abbau der Altschulden finanziell unterstützen." Innenminister Lorenz Caffier und der Landrat Heiko Kärger haben dazu heute eine Konsolidierungsvereinbarung abgeschlossen. Darin wird festgeschrieben, welchen Beitrag der Landkreis für die Haushaltskonsolidierung in den folgenden Jahren leisten wird und wie die finanziellen Hilfen des Landes aussehen.
Der Landkreis verpflichtet sich, alle Anstrengungen zu unternehmen, um für das Jahr 2018 einen jahresbezogen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Dieses Ziel soll in Teilschritten erreicht werden. In einem weiteren Schritt sollen Überschüsse für den Abbau der seit 2012 entstandenen Defizite in Höhe von ca. 49,2 Mio. EUR erwirtschaftet werden.
Erreicht der Landkreis die jeweils festgeschriebenen Teilziele in der Vereinbarung für den Zeitraum von 2016 bis 2020, erhält er vom Land eine Konsolidierungshilfe in Höhe von insgesamt bis zu 20,85 Mio. EUR, die in Jahresscheiben ausgezahlt wird.
"Ich begrüße es sehr, dass der Landkreis die Chance auf eine nachhaltige Konsolidierung seines Haushalts nutzt, dieser Weg ist unumgänglich. Mit der schrittweisen Verringerung des Haushaltsdefizits gewinnt der Landkreis für die Zukunft wieder Gestaltungsspielräume zurück", so Minister Caffier.
Hintergrund:
Für ergänzende Hilfen zum Erreichen des dauerhaften Haushaltsausgleichs in kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen nach § 22 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg- Vorpommern (FAG M-V) stellt der Landesgesetzgeber jedes Jahr Mittel in Höhe von 15 Mio. EUR als sogenannten Vorwegabzug aus der Finanzausgleichsmasse zur Verfügung. Die Mittel werden nach dem Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe" gezahlt, denn die Empfänger müssen zunächst eigene Einsparanstrengungen unternehmen. In einer Konsolidierungsvereinbarung werden dann jährliche Teilziele vereinbart, bei deren Erreichen Teilbeträge der Konsolidierungshilfe als nicht rückzahlbare Zuschüsse ausbezahlt werden.
Konsolidierungsvereinbarungen nach FAG M-V hat das Innenministerium bereits mit den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Vorpommern-Rügen sowie mit den Hansestädten Stralsund und Wismar abgeschlossen.
Bei den ergänzenden Hilfen gemäß FAG M-V handelt es sich nicht um Finanzmittel aus dem Haushaltskonsolidierungsfonds, der mit 100 Mio. EUR ausgestattet ist und solche Kommunen zusätzlich zu den Zuweisungen aus dem Finanzausgleich finanziell unterstützen soll, die zum 31.12.2011 überdurchschnittlich hohe Altfehlbeträge zu verzeichnen hatten. Eine Konsolidierungsvereinbarung auf dieser Grundlage wurde bisher mit der Landeshauptstadt Schwerin unterzeichnet.
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