Celle (ots) - Am Donnerstag gegen 14 Uhr Uhr meldeten Zeugen, dass Jugendliche am Teich vor dem Celler Rathaus "Polenböller" gezündet hätten und sie diese bis zum Eintreffen der Polizei festhalten würden.
Nachdem die Beamten eintrafen, stellten die Personalien der beiden 17-Jährigen aus Hambühren fest und fanden in einem Rucksack 119 weitere Böller der Kategorie 3 deren Kauf und Verwendung Personen unter 18 Jahren zum einen nicht erlaubt ist und zum anderen das Vorliegen eines behördlichen Befähigungsscheins voraussetzt. Die Beamten stellten die Feuerwerkskörper sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz gegen die Jugendlichen ein.
Die Polizei weist weiter darauf hin, dass Feuerwerkskörper lediglich am 31.12. und am 01.01. gezündet werden dürfen. Außerhalb der genannten Zeit wäre eine Ausnahmegenehmigung notwendig.
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