Gronau (ots) - (dh) Am Montag bog ein bisher noch unbekannter Fahrer eines vermutlich schwarzen oder grauen SUVs gegen 07:50 Uhr von der Laubstiege nach links auf den Parkplatz der dortigen Sporthalle ab. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit einem 13-jährigen Radfahrer aus Gronau, der den nördlichen Fußweg der Laubstiege in Fahrtrichtung Eper Straße befahren hatte. Der Junge stürzte und verletzte sich leicht.
Der Autofahrer kümmerte sich um den Jungen, befragte ihn nach möglichen Verletzungen und notierte sich dessen telefonische Erreichbarkeit mit dem Hinweis, sich am Abend zu melden. Das ist nicht geschehen. Am nächsten Tag wurde Anzeige bei der Polizei erstattet.
Der flüchtige Fahrer soll zwischen 30 und 40 Jahre alt sein. Er hat sehr kurzes Haar hat und ist vermutlich Niederländer. Er sprach akzentfreies Deutsch. Zeugen werden gebeten, sich an das Verkehrskommissariat in Ahaus (02561-9260) zu wenden.
Die Polizei weist erneut auf die Besonderheit bei Unfällen mit Kindern hin. Häufig ist es so, dass Kinder an der Unfallstelle aus verschiedenen Gründen mit der Situation überfordert sind. Sie müssen zur Schule, sind geschockt, haben möglicherweise Schuldgefühle oder gar Angst - vielfach wollen sie möglichst schnell weiter und geben dann an, dass schon alles o.k. ist. Im Anschluss kommt es dann häufig durch die Erziehungsberechtigten zu Anzeigen bei der Polizei, da die Kinder verletzt sind bzw. Sachschäden entstanden sind.
Wichtig !! Kinder können keine rechtsverbindliche Einwilligung zum Entfernen von der Unfallstelle geben. Wer also damit rechnen muss, dass das Kind verletzt sein könnte und / oder an dem Fahrrad des Kindes ein Sachschaden entstanden ist, muss bestimmte Pflichten erfüllen. Ansonsten droht ein Strafverfahren wegen Unfallflucht. In einem solchen Verfahren kommt es häufig zu Geldstrafen aber auch zum Entzug der Fahrerlaubnis. Zudem kann es zu Regressforderungen der eigenen Kfz-Versicherungsgesellschaft kommen. Die Aussage eines Kindes - in etwa "es ist schon alles o.k." entbindet keinesfalls von diesen Pflichten. Man muss also an der Unfallstelle warten, bis durch berechtigte Personen (am besten durch die Polizei) alle notwendigen Daten aufgenommen wurden. Wer sich nach Ablauf einer angemessenen Wartezeit von der Unfallstelle entfernt, muss sich unverzüglich an den Berechtigten oder die Polizei wenden. Auf der sicheren Seite ist man also, wenn man bei solchen Unfällen sofort die Polizei informiert - selbst wenn das Kind sich nach dem Unfall seinerseits von der Unfallstelle entfernt haben sollte.
Kreispolizeibehörde Borken
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Dieter Hoffmann
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