Neumünster (ots) - 161221-1-pdnms Dreister als die Polizei erlauben konnte
Neumünster / Am 20.12.2016, gegen 10.00 Uhr erschien ein 36-jähriger Neumünsteraner bei der Polizeidirektion in Neumünster um sich zu beschweren und Anzeige zu erstatten. Der Mann legte dem aufnehmenden Beamten einen Strafbefehl gegen sich vor. Danach sollte er einen Betrag von knapp 3000 Euro zahlen, weil er im August 2016 im Stadtgebiet von Neumünster einen Pkw gefahren hatte ohne einen Führerschein zu besitzen. Er fühlte sich zu Unrecht behandelt und zweifelte die Aussagen der Zeugen an. Um dies zu untermauern legte er dem Beamten einen Führerschein ausgestellt im Jahr 2015 vor. Laut eigenen Angaben wollte er diesen im europäischen Ausland in einer Fahrschule legal erworben haben. Auf den ersten Blick schien es sich um einen normalen Führerschein (Scheckkartenformat) zu handeln. Auf den zweiten Blick allerdings fanden fachkundige Beamte vom Polizeiautobahnrevier Neumünster Anhaltspunkte für ein gefälschtes Dokument. Und tatsächlich bei einer näheren Überprüfung mit einen entsprechenden Dokumentenprüfgerät, stellte sich heraus, dass es sich um eine Totalfälschung handelte. Das Dokument wurde einbehalten. Dies wurde dem 36-jährigen mitgeteilt, und auch, dass gegen ihn nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet werden würde. Darüber hinaus war der Mann wie selbstverständlich mit einem Pkw zur Polizei gefahren, so dass gegen ihn nun erneut auch wegen des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis ermittelt wird. Der Fahrzeugschlüssel wurde solange einbehalten bis ein Bekannter des Mannes mit Führerschein den Pkw abholte. Er selbst wurde nach den polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Die angestrebte Beschwerde/Anzeige war damit zunächst einmal hinfällig.
Rainer Wetzel
Polizeidirektion Neumünster
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