Bergisch Gladbach (ots) - Eine Rechtspflegerin der Staatsanwaltschaft Köln entscheid heute Morgen sehr großzügig. Dadurch kann ein 27-Jähriger Weihnachten dann doch noch zu Hause verbringen.
Während einer Personenkontrolle in Lustheide hielt ein Mann gestern Nacht (21.12.) gegen 01.00 Uhr eine Debitkarte in der Hand. Diese war sichtlich nicht seine, sondern die eines 27-Jährigen, der angeblich bei ihm zu Hause wartete.
Tatsächlich trafen die Beamten den Karteninhaber an. Bei der Kontrolle seiner Personalien stellte sich jedoch heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln über 850 Euro oder 85 Tage Haft bestand.
Dumm war, dass jetzt aber sein Konto leer war. Er rief seine Lebensgefährtin an, die jedoch nur 500 Euro auftreiben konnte. Also musste der junge Mann erst einmal mit zur Wache.
Die Polizisten erreichten die zuständige Rechtspflegerin der Staatsanwaltschaft. Sie entschied, dass der 27-jährige Gladbacher nach Zahlung der 500 Euro und dem Nachweis über einen festen Wohnsitz entlassen werden kann. Somit verbringt der junge Mann das Weihnachtsfest dann doch zu Hause und nicht im Gefängnis. Dennoch bleibt die Auflage bestehen, die fehlenden 350 Euro nachzureichen.
Der 27-Jährige wurde daraufhin am Vormittag entlassen. (gb)
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