Wilhelmshaven (ots) - wilhelmshaven. Die Polizei warnte vor dem möglichen Ausbaldowern und appellierte anlässlich der bevorstehenden Weihnachtsfeiertage dazu, die Sicherheit in den eigenen vier Wänden durch eigenes Zutun zu erhöhen.
In diesem Zusammenhang wurde das Verhalten einer älteren Dame gelobt, die sich genau richtig verhalten hat und die bei ihr klingelnde, unbekannte Frau, nicht in ihre vier Wände ließ. Diese gab vor, an der Anschrift eigentlich zum Tee verabredet gewesen zu sein; das Haus sehe aber nicht so aus, wie es ihr beschrieben wurde, so dass sie aufgrund des angeblichen Irrtums darum bat, ins Haus zu dürfen, um dort kurz telefonieren zu können. Dieses sei der 68-Jährigen jedoch merkwürdig vorgekommen, so dass sie diese Bitte verneint habe. Danach sei die Frau gegangen.
Die 68-Jährige schaltete schließlich die Polizei ein, da ihrerseits der Verdacht bestehe, dass durch die weibliche Person möglicherweise die Häuser ausgekundschaftet werden würden und geschaut werde, ob jemand zu Hause sei. Als weitere Erwägung sah sie die Möglichkeit, dass die Frau ins Haus gelangen wollte, um sie dann abzulenken und ein möglicher Mittäter im Haus anschließend nach Wertsachen schauen könnte.
Aufgrund der Veröffentlichungen in den Medien meldete sich die Unbekannte am Mitwochvormittag, 21.12.2016, mit den Worten "Ich glaube Sie suchen mich" bei der Polizei.
Die ebenfalls 68 Jahre alte Frau sei an dem Tag mit einer ehemaligen Kollegin zum Tee verabredet gewesen, die inzwischen erkrankt sei und habe vermutlich eine falsche Anschrift verstanden. Sie klingelte an der Wohnungstür, hatte ihr Handy nicht dabei, so dass sie im Telefonbuch nach der Nummer ihrer Freundin suchen wollte, um nicht zu spät zu ihrem Termin zu kommen.
Da sie verständlicherweise nicht ins Haus gelassen wurde, klingelte sie erneut an einer anderen Anschrift, um in ein Telefonbuch sehen zu dürfen. Schließlich musste sie feststellen, dass ihre Freundin gar nicht im Telefonbuch verzeichnet war, so dass ihr ein alter Bekannter helfen konnte und sie das gesuchte Haus dann doch noch gefunden habe.
Die Frau erklärte ausdrücklich, dass sie das Verhalten der Anwohnerin absolut verstehen könne, sie hatte nicht vor, jemanden zu verunsichern, wollte dem Zeugenaufruf jedoch folgen, um das Missverständnis aufklären zu können.
Die Warnung und das Lob der Polizei gelten dennoch . "Auch wenn der Hintergrund in diesem Fall harmlos war, rufen Sie in Zweifelsfällen immer die Polizei, die dann der Sache auf den Grund gehen kann!"
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