BPOLD-BBS: Bundespolizei warnt vor illegalem Feuerwerk

28.12.2016 – 12:59

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Bad Bramstedt (ots) - Der Jahreswechsel steht kurz bevor und der Verkauf von Feuerwerkskörpern wird bald beginnen. Die Bundespolizei warnt jedoch auch in diesem Jahr ausdrücklich vor im Ausland erworbenen, illegalen Feuerwerkskörpern.

Der Umgang mit dieser Pyrotechnik ist äußerst gefährlich und mit extremen Risiken verbunden. Die Bundespolizei registriert alljährlich ab Dezember eine zunehmende Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerks- und Knallkörpern, besonders aus Polen und Tschechien. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können - selbst bei korrekter Anwendung - zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen.

Der Gesetzgeber hat aufgrund der bestehenden Gefahren, die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt. Personen, die solche Feuerwerkskörper dennoch nach Deutschland einführen, verstoßen gegen die Vorschriften des Sprengstoff- und/ oder des Zollrechts. Diese Verstöße können mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.

Es gilt: Jeder Umgang mit und jede Einfuhr von nicht zugelassener Pyrotechnik ist in Deutschland verboten. Ausschließlich Artikel mit Registriernummer und CE-Zeichen in Verbindung mit der vierstelligen Kennnummer der Prüfstelle sind zum Gebrauch am 31.12. und 01.01. erlaubt. Der Verkauf in Deutschland beginnt am 29.12. und endet am 31.12.

Beachten Sie daher: Erwerben Sie nur zugelassene Qualitätsprodukte bei autorisierten Händlern und achten Sie immer darauf, dass Feuerwerkskörper mit einer Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der vierstelligen Kennnummer der Prüfstelle gekennzeichnet sind. Feuerwerkskörper, die bis zum 30.09.2009 eine BAM-Zulassung bekamen, sind bis 03.07.2017 weiterhin gültig und müssen das Zulassungszeichen der BAM aufweisen: BAM PI oder PII - und eine vierstellige Nummer.

Beabsichtigen Sie über den Jahreswechsel im benachbarten Ausland mit Feuerwerk zu feiern, beachten Sie bitte die nationalen Bestimmungen und erkundigen Sie sich rechtzeitig bei den zuständigen Behörden über die Einreisebestimmungen. Ggf. gelten im Ausland abweichende Regelungen und es drohen bei Nichtbeachtung empfindliche Strafen.

Ihre Hinweise zu festgestellten Feuerwerkskörpern, die nicht den Sicherheitsnormen entsprechen, nimmt jede Polizeidienststelle sowie die Bundespolizei unter der kostenfreien Servicenummer 0800 6 888 000 entgegen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Raaberg 6
24576 Bad Bramstedt
Matthias Menge
Telefon: 04192-502-1010 o. Mobil: 0170/5524591
Fax: 04192-502-9020
E-Mail: matthias.menge (a) polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.

Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.