POL-OG: Lahr – Wenn das Gesetz greift

28.12.2016 – 09:49

Lahr (ots) - Der Detektiv eines Drogeriemarktes in der Innenstadt ertappte am Dienstag um 18.20 Uhr zwei Jungs beim Diebstahl von Modeschmuck. Dabei erwies sich, dass beide offenbar ausreichende Rechtskenntnisse besaßen, denn beide betonten, erst 13 Jahre alt - und damit strafunmündige Kinder zu sein. Allerdings wurden die Beamten von einem der Jungen dreist belogen, denn die weiteren Überprüfungen brachten ans Licht, dass er sehr wohl bereits 14 Jahre alt ist. Die Strafanzeige gegen den Jugendlichen wird zudem durch den Umstand verschärft, dass er bei dem Diebstahl noch ein Klappmesser, und damit eine Waffe bei sich trug.

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