BPOLI KLT: Verbotene Pyrotechnik sichergestellt

31.12.2016 – 17:01
BPOLI KLT: Verbotene Pyrotechnik sichergestellt
auch im Fußraum des Pkw lag ein Feuerwerkskörper der Kategorie 4

Klingenthal/Johanngeorgenstadt (ots) - Auch am vorletzten Tag des Jahres waren Beamte der Bundespolizei Klingenthal sowie der Gemeinsamen Fahndungsgruppe (GFG) von Bundes- und Landespolizei aktiv, um die Verbringung von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik einzuschränken. In einigen Fällen waren sie dabei auch erfolgreich. In Johanngeorgenstadt kontrollierte die GFG am Bahnhof der Stadt im Laufe des Tages mehrere Personen. Bereits am Morgen stellte sie bei einem 24-jährigen Leipziger dabei 80 Stück Pyrotechnik ohne Prüfkennzeichnung sowie weitere 60 Stück der Kategorie 3 fest, die ausschließlich Fachpersonal mit behördlicher Erlaubnis vorbehalten ist. Am Nachmittag dann war es wieder ein Messestädter, bei dem die Beamten 60 Feuerwerkskörper ohne Prüfzeichen fanden. Auch bei einer Frau aus Zwickau stellten die Beamten zwei pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 3 sicher. Die 36-Jährige war mit ihren drei Kindern auf Einkaufstour in Tschechien gewesen und hatte sie von dort mitgebracht. Schließlich fanden die Einsatzkräfte noch auf einem Fensterbrett des Bahnhofsgebäudes 60 Feuerwerkskörper ohne Prüfzeichen. Vermutet wird, dass diese dort von Unbekannten abgelegt worden sind, weil sie möglicherweise die Kontrollhandlungen der Polizisten wahrnahmen. Am Abend überprüften Bundespolizisten dann noch in Klingenthal die Besatzung eines Pkw Opel Corsa. Auf der Rücksitzbank sowie im Fußraum des Beifahrers fanden die Beamten insgesamt 48 Böller - 45 der Kategorie 3 und 4 zugehörig sowie 3 ohne Prüfzeichen. Die drei Insassen aus dem Vogtland im Alter von 24, 25 und 35 Jahren stritten gemeinschaftlich ab, dass die Gegenstände ihnen gehören. Das bewahrte sie jedoch nicht vor entsprechenden Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz, genauso wie alle anderen Beschuldigten oder Betroffenen, die an diesem Tag mit verbotener Pyrotechnik festgestellt wurden. Auch werden die Kosten der Vernichtung der gefährlichen Gegenstände den Verursachern in Rechnung gestellt.

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Eckhard Fiedler
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