Konstanz (ots) - Abbrennen von Böllern trotz Verbot
Im Rahmen der Überwachung des Abbrennverbotes von Feuerwerkskörpern stellte eine Streife des Polizeirevieres Ravensburg am Samstag gegen 23.00 Uhr auf dem Marienplatz einen polizeibekannten 23-jährigen Mann fest, der gerade dabei war, eine Fontäne abzufeuern. Hierbei hielt er den pyrotechnischen Gegenstand so, dass eine Fontäne einen umherstehenden Passanten traf, ohne diesen jedoch zu verletzen. Eine weitere Fontäne prallte auf eine Holztür eines in der Nähe befindlichen Gebäudes. Ein Schaden entstand jedoch nicht. Zur Verhinderung weiterer Störungen wurden die restlichen Feuerwerkskörper im Besitz des Betroffenen beschlagnahmt. Außerdem gelangt er bei der Stadt Ravensburg zur Anzeige, da er durch sein Verhalten gegen das Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern in der Altstadt von Ravensburg verstoßen hat.
Seelig, PHK
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