Frankfurt/Main (ots) - Dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis durchaus auch bei Flugreisen zum Problem werden kann, musste ein 46-jähriger Reisender am 2. Januar am Flughafen Frankfurt erfahren. Beamte der Bundespolizei stellten bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Abu Dhabi / Vereinigte Arabische Emirate fest, dass der polnische Staatsangehörige bereits seit April 2014 per Haftbefehl von der deutschen Justiz gesucht wurde. Das zuständige Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass sich der Mann des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gemacht hatte. Die zu verbüßende Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen konnte er durch eine Zahlung von 1.050 Euro abwenden und so seinen Flug nach Abu Dhabi noch rechtzeitig antreten.
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Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Michael Moser
Telefon: 069/3400 4011
E-Mail: presse.flughafen.fra@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
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