POL-BOR: Velen-Ramsdorf – Grabschändungen geklärt

Velen-Ramsdorf (ots) - (fr) Wie bereits berichtet, beschädigten in der Nacht zum 18. Dezember 2016 zunächst unbekannte Täter viele Gräber auf dem Ramsdorfer Friedhof.

Die Tat konnte mittlerweile geklärt werden - drei Jugendliche aus Ramsdorf haben die Tat gestanden.

Grundlage für den Ermittlungserfolg war ein Polizeieinsatz am 03.01.17. Gegen 20.35 Uhr fuhr eine Funkstreifenwagenbesatzung zur Straße "Am Aagarten", da dort eine ältere Dame Opfer groben Unfugs geworden war. Unbekannte hatten (nicht zum ersten Mal) bei ihr geschellt und sich dann entfernt.

Auf dem Weg zum Einsatzort fielen den Beamten mehrere Jugendliche auf, die sich verdächtig verhielten. Am Einsatzort selbst stellten die Beamten fest, dass die Täter mehrere Blumentöpfe beschädigt und zudem einen Weihnachtsbaum in den Eingangsbereich gestellt hatten. Die Geschädigte gab zudem an, dass die Täter mehrere angezündete Knallkörper durch den Briefkastenschlitz in den Hausflur geworfen hatten. Die Fliesen wiesen dementsprechende Brandflecken auf.

Während der Anzeigenaufnahme gingen fünf Jugendliche am Einsatzort vorbei. Die Beamten erkannten einige der Jugendlichen wieder - es handelte sich die Personen, die ihnen auf der Fahrt zum Einsatzort bereits aufgefallen waren.

Die Beamten stellten die Personalien fest und konfrontierten die fünf Jugendlichen mit dem Tatvorwurf. Vier der Jugendlichen räumten die Tat ein.

Der zuständige Ermittler der Kripo Borken sah einen möglichen Zusammenhang mit der Tat auf dem Ramsdorfer Friedhof und setzte die Vernehmungen fort. Letztlich gaben drei der Verdächtigen (eine weibliche und zwei männliche Jugendliche) auch die Grabschändungen zu. Gegen den vierten Jugendlichen besteht bezüglich dieser Tat kein Verdacht mehr.

Nach dem bisherigen Stand wurden 75 Gräber beschädigt. 25 Geschädigte haben sich bislang bei der Friedhofsverwaltung gemeldet.

Der Vater einer der Beschuldigten bittet die noch nicht bekannten Geschädigten sich zwecks weiterer Schadensregulierung bei der Friedhofsverwaltung zu melden.

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