Borken (ots) - (fr) Am Samstag kontrollierten Polizeibeamte gegen 22.55 Uhr auf der Johann-Walling-Straße eine 25-jährige Autofahrerin aus Bocholt. Da diese anhand eines Schnelltests unter Drogeneinfluss stand, leiteten die Beamten ein Bußgeldverfahren ein und untersagten die Weiterfahrt. Ein Arzt entnahm der 25-Jährigen eine Blutprobe, um den Drogenkonsum exakt nachweisen zu können.
Für die Verkehrsordnungswidrigkeit (Fahren unter Drogeneinfluss) ist ein Bußgeld in einer Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen, zudem zwei Punkte in der "Verkehrssünderdatei" und ein einmonatiges Fahrverbot. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Fahrverbot auf drei Monate und das Bußgeld im ersten Wiederholungsfall auf 1.000 Euro und anschließend auf 1.500 Euro.
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