Ulm (ots) - Der Zeuge hatte den Unfall kurz vor 12 Uhr beobachtet. Er sah einen BMW rückwärts aus einer Parklücke am Marktplatz fahren. Der BMW rammte einen Citroen, der auf der anderen Straßenseite stand. Der Fahrer stieg aus und schaute sich den Schaden an. Dann setzte er sich in sein Auto und fuhr weiter. Der Zeuge handelte richtig: Er notierte sich das Kennzeichen des Flüchtigen. Das meldete er der Polizei. Die muss jetzt nur noch feststellen, wer zur Unfallzeit am Steuer des Wagens saß. Und die Eigentümerin des Citroen weiß jetzt, wem sie die Rechnung für die Reparatur ihres Autos schicken kann.
Die Polizei mahnt: Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat. Wer mit seinem Auto einen Schaden verursacht, muss auf den Geschädigten warten. Oder die Polizei verständigen. Sonst drohen Freiheitsstrafe oder Geldstraße und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist dagegen meist nur ein geringes Bußgeld fällig.
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