Karlsruhe (ots) - Beamte der Verkehrspolizei gewerblicher Güter- und Personenverkehr führten im Zeitraum vom 2. Bis zum 13. Januar auf den Autobahnen 5 und 8 anlassunabhängige Tiertransportkontrollen durch. Dabei überprüften sie Transporte von Nutz- und Schlachttieren, von Heimtieren sowie von Tieren zu Sportzwecken. Von 12 Fahrzeugen, die hinsichtlich der Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen und der Transportvorschriften kontrolliert wurden, mussten sieben beanstandet werden. Es fehlten beispielsweise Gesundheitszeugnisse für Sportpferde für den Grenzübertritt oder Befähigungsnachweise für Tiertransporte. Teilweise waren keine Aufzeichnungen in den Desinfektionsbüchern vorhanden oder die Sozialvorschriften im Straßenverkehr wurden nicht eingehalten. Die Polizisten beanstandeten einmal eine Überladung von 20% und bei zwei Fahrzeugen wurden technische Mängel an den Verladerampen gerügt. Auch wenn keine transportunfähigen Tiere festgestellt werden konnten, so zeigen die Verstöße doch, dass solche Kontrollen unabdingbar sind.
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