Pressemeldungen für den Bereich Cloppenburg

POL-CLP: Pressemeldungen für den Bereich Cloppenburg
Quelle: Polizei

Cloppenburg/Vechta (ots) - Kontrolle des Schwerlastverkehrs am 15.01.2017 mit Schwerpunkt "Sonntagsfahrverbot"

Am 15. Januar 2017 wurden im Bereich der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta Kontrollen des Schwerlastverkehrs durchgeführt. Fünf Kontrollteams kontrollierten dabei die "Brummi-Fahrer" in den Landkreisen Vechta und Cloppenburg zwischen Neuenkirchen/Vörden und Barßel außerhalb der Autobahnen. Ein Schwerpunkt der Kontrollen lag auf die Einhaltung des Sonntagsfahrverbots.

Insgesamt wurden 23 Fahrzeuge kontrolliert; davon wurden über 80 % (19) beanstandet. Insgesamt durften 9 Fahrzeuge die Fahrt nicht fortsetzen (knapp 40 Prozent).

In Steinfeld fuhr ein 52-jähriger Steinfelder für eine niederländische Tiertransportfirma von Steinfeld Richtung Ludwigslust, um dort Schweine aufzuladen. Entgegen seiner Ausnahmegenehmigung zum Sonntagsfahrverbot, erst ab 16 Uhr starten zu dürfen, begann er seine Tour bereits um 14.30 Uhr.

Ein 31-jähriger Pole fuhr durch den Landkreis Vechta nach Twistringen um dort Schweine zu laden, allerdings ohne seine Lenk- und Ruhezeiten nachzuweisen, denn seine Fahrerkarte war nicht eingelegt. Des Weiteren war das Desinfektions-/Transportkontrollbuch nur lückenhaft ausgefüllt und im Rahmen der ganzheitlichen Kontrolle wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 20 Km/h festgestellt.

Ein 20-jähriger Cappelner befuhr mit seinem LKW Sprinter mit Anhänger die Bundesstraße 72 (B72) in Emstek, ohne im Besitz einer Ausnahmegenehmigung zum Sonntagsfahrverbot zu sein. Der Halter/ Firmeneigentümer saß als Beifahrer neben seinem Sohn.

Ein Sattelzug, Fahrer 44 Jahre, Ladung etwa 25 Tonnen Torf in Säcken, war ohne Ausnahmegenehmigung zum Sonntagsfahrverbot auf dem Weg von Saterland nach Frankreich. Die Weiterfahrt wurde untersagt und die Vermögensabschöpfung gegen die Transportfirma angeregt. Eine Anzeige gegen Fahrer und Halter erfolgen zudem.

Ein Autotransporter, der von Bramsche nach Emden unterwegs war, wurde im Bereich Friesoythe gestoppt. Der Fahrer, 63 Jahre alt, war auf dem Weg nach Emden, um dort Pkw zu laden. Auch hier lag keine Ausnahmegenehmigung zum Sonntagsfahrverbot vor. Des Weiteren legte er eine seit 2013 abgelaufene Lizenz nach dem Güterkraftverkehrsgesetz vor. Eine Überprüfung der Daten des digitalen Fahrtenschreibers ergab, dass auch hier Mängel vorlagen, die für die zuständige Gewerbeaufsicht von Interesse sein werden. Die Weiterfahrt untersagt. Es erfolgt auch hier eine Anzeige gegen Fahrer und Halter.

Im Rahmen der Geflügelpest wurde auch ein Hühnertransporter auf der B 72 angehalten. Auch hier musste die Weiterfahrt untersagt werden, weil die Transportfahrzeuge insgesamt zu lang waren. Zudem hatte die Fahrerin gegen Fahrauflagen verstoßen und konnte für die zurückliegenden Tage keine Arbeitszeitnachweise vorlegen.

Ein niederländischer Kraftfahrer verstieß mit dem Transport von Tiermehl gegen das Sonntagsfahrverbot. Zudem legte er den Polizisten versehentlich eine Wiegenote mit bei, die nachwies, dass sein zulässiges Gesamtgewicht um mehr als zwei Tonnen überschritten war. Somit lag eine Vorsatztat vor, die mit dem doppelten Bußgeld geahndet wird. Eine Sicherheitsleistung wurde zur Sicherung des Verfahrens einbehalten.

Ein Lette transportierte ohne Ausnahmegenehmigung Tiefkühlware, die auf -22 Grad heruntergekühlt war. Er war auf dem Weg von Belgien nach Dänemark. Neben einer Anzeige wegen des Sonntagsfahrverbotes gegen den Fahrer erwartet den Firmeninhaber ein vierstelliger Betrag aufgrund einer Vermögensabschöpfung.

Ein Niederländer startete bereits am Sonntagnachmittag von der niederländischen Grenze in Meppen und wollte nach Delmenhorst. Aus Angst vor Unfällen, die vielleicht nach 22 Uhr aufgrund der Wetterlage passieren könnten, wollte er schon mal rechtzeitig am Beladeort sein. Die Fahrt wurde allerdings in Cloppenburg gestoppt und durfte erst nach 22 Uhr fortgesetzt werden.

Ein deutscher Fahrer, der für eine luxemburgische Firma nach Dänemark unterwegs war, legte eine Ausnahmegenehmigung zum Sonntagsfahrverbot vor. Eine genaue Betrachtung der Unterlagen ergab, dass das Ausstellungsdatum der Genehmigungsbehörde zwei Tage vor dem Antrag des Unternehmers lag. Eine Konstellation, die die feststellenden Polizisten dazu veranlasste, die Weiterfahrt des Transportes zu untersagen. Weitere Ermittlungen diesbezüglich werden geführt.

Infos zum Foto: Tiertransport einmal anders

Während der Schwerlast-Kontrollen wurde ein entlaufendes Pony auf der Bundesstraße 72 in der Gemeinde Emstek gemeldet, welches glücklicherweise von Kontrollkräften eingefangen und dem Besitzer wieder übergeben werden konnte.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta
Maren Fokken
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