Brakel (ots) - Zur Pflicht eines Fahrzeugführers gehört es in der Winterzeit, sich davon zu überzeugen, dass durch den Zustand des eigenen Fahrzeugs keine anderen geschädigt werden können. In diesem Zusammenhang weist die Polizei immer wieder darauf hin, dass LKW-Fahrer sich vor Antritt der Fahrt überzeugen müssen, dass sich keine Eisplatten auf der Plane gebildet haben. Dies hat ein bisher unbekannter LKW-Fahrer offensichtlich unterlassen und damit einen Schaden für einen anderen Autofahrer verursacht. In einem Kurvenbereich auf der B 252 zwischen Willebadessen-Niesen und Brakel-Gehrden schlug eine solche Eisplatte am Montag, 16.01.2017, gegen 09:30 Uhr, gegen die Frontscheibe und den Spiegel des Peugeot eines 34-Jährigen aus Grevenbroich. Die Platte war von der Plane eines Sattelzuges mit möglicherweise italienischen Kennzeichen gerutscht, der vor dem Peugeot fuhr. Der LKW-Fahrer setzte seine Fahrt fort, so dass der 34-Jährige möglicherweise auf dem Schaden von ca. 1.800 Euro sitzen bleibt. Daher fragt das Verkehrskommissariat in Höxter, ob Zeugen Angaben zu dem fraglichen LKW machen können. Die Polizei bittet in diesem Zusammenhang noch einmal alle Fahrzeugführer, ihren Sorgfaltspflichten in Bezug auf den Zustand des Fahrzeugs nachzukommen. Dazu gehört neben dem Entfernen solcher Eisplatten aus das Reinigen der Fahrzeugscheiben von Eis oder das Abfegen von losem Schnee auf dem Autodach. Damit werden Unfälle wie der Beschriebene oder noch schlimmere Unfallfolgen vermieden. /Te.
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