Polizeipräsidium Bielefeld geht gegen selbsternannte „Pelz-Polizei“ vor

Bielefeld (ots) - SR/ Bielefeld Mitte - Nach Medieninformationen betrieb am Donnerstag, 12.01.2017, ein Tierschutzverein in der Bielefelder Innenstadt Öffentlichkeitarbeit als selbsternannte "Pelz-Polizei". Die Tierschützer trugen dabei einheitliche Bekleidung mit dem Aufdruck "Pelz-Polizei" auf Jacke und Mütze, sowie eine Art Polizeistern auf dem Ärmel der Jacke. Jacke und Mütze erweckten durch die Aufdrucke, aber auch durch Farbe und Form den Eindruck einer Uniform der Polizei.

Da die Aktion der Tierschützer beim Polizeipräsidium Bielefeld nicht als Versammlung angemeldet war, die Bekleidung der Tierschützer uniformartig erschien und der geschützte Begriff "Polizei" verwendet wurde, leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Es bestehen der Verdacht der Verstöße gegen das Versammlungsgesetz (Nichtanmelden der Versammlung und Uniformverbot) und der Verdacht des Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen. Das Strafverfahren, das sich zunächst gegen zwei namentlich bekannte Tierschützer richtet, wird zur rechtlichen Bewertung an die Staatsanwaltschaft Bielefeld übergeben.

Da der Verdacht der oben genannten Verstöße besteht, wird die Polizei Bielefeld gleichartige Aktionen der Tierschützer bis zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft unterbinden.

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