Ibbenbüren (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster und der Kreispolizeibehörde Steinfurt
Bei der Obduktion des Leichnams haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, die auf ein Fremdverschulden hindeuten. Es wurde festgestellt, dass die 71-jährige Frau ertrunken ist.
Erstmeldung vom 16.01.2017, 11:39 Uhr
Am Sonntag (15.01.), gegen 13.40 Uhr, ist eine 71-jährige Frau von einem Angehörigen in einem mit Wasser gefüllten Außenpool des von ihr bewohnten Hauses tot aufgefunden worden. Die näheren Umstände sind noch nicht geklärt. Es liegen derzeit keine Hinweise auf ein Fremdverschulden vor. Die Staatsanwaltschaft Münster hat zur Klärung der Todesursache eine Obduktion des Leichnams angeordnet. Die Ermittlungen dauern an. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Oberstaatsanwalt Botzenhardt, Telefon 0251/494-2415, zur Verfügung.
Polizei Steinfurt
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