Aachen (ots) - Im Rahmen der Presseveröffentlichung der Polizei Aachen vom 18.11.2017 wurde dargestellt, dass von den überprüften Personen Pfandscheine der Aachener Filiale der Fa. Brocker mitgeführt wurden. Da aufgrund verschiedener Anhaltspunkte der Verdacht bestand, dass der beliehene Schmuck möglicherweise aus Straftaten stammte, wurden Bilder des Schmucks zur Identifizierung der Eigentümer veröffentlicht.
Ergänzend zur Presseveröffentlichung wird darauf hingewiesen, dass die Fa. Brocker in keiner Weise im Verdacht steht, an der Erlangungstat bzw. am Absatz der möglichen Beute beteiligt zu sein und seit vielen Jahren im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften konstruktiv mit der Polizei zusammenarbeitet.
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