Selm (ots) - Einem 53 jähriger Selmer war in der Vergangenheit eine Waffenbesitzkarte erteilt worden. Da die erforderlichen Voraussetzungen für die Erteilung weggefallen sind, wurde die Erlaubnis rechtskräftig entzogen. Dies hatte zur Folge, dass der Besitz von Waffen und Munition untersagt wurde und der Selmer die Vernichtung oder Veräußerung im Rahmen einer ihm gesetzten Frist nachweisen sollte.
Dieser Nachweis erfolgte jedoch nicht, woraufhin ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss zur Sicherstellung der Waffe und der Waffenbesitzkarte erwirkt und am heutigen Tag (18.01.2017) umgesetzt wurde.
Da der beschuldigte Selmer sich zudem selbst als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit bezeichnet und die Existenz und das Rechtssystem der Bundesrepublik ablehnt, wurde der Einsatz unter erhöhter Eigensicherung vorgeplant. Unter Beteiligung von Kräften der Bereitschaftspolizei und der Spezialeinheiten wurden das Wohnhaus des Beschuldigten sowie ein Geschäftsgebäude durchsucht. Der Selmer leistete zunächst Widerstand gegen die Maßnahmen und musste fixiert werden. Er wurde bei dem Einsatz verletzt und wird stationär in einem Krankenhaus behandelt.
Bei der erfolgten Durchsuchung an beiden Objekten in Selm wurden mehrere Waffen, darunter auch eine nicht erlaubnisfreie Langwaffe, aufgefunden und sichergestellt. Die ursprünglich auf der Waffenbesitzkarte eingetragene Waffe konnte bisher nicht in amtliche Verwahrung genommen werden.
Die weiteren Ermittlungen dauern an.
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