PD Görlitz – Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung erlassen

Inhalt Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung erlassen Verantwortlich: Staatsanwalt als Gruppenleiter Till Neumann und Polizeioberkommissar Thomas Knaup
Stand: 26.01.2017, 08:30 Uhr

 

Gemeinsame Medieninformation

Staatsanwaltschaft Görlitz
Polizeidirektion Görlitz

 

Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung erlassen

Niesky
24.01.2017, gegen 23:30 Uhr

Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Görlitz hat am Mittwochnachmittag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz Haftbefehl wegen Fluchtgefahr gegen einen 43-jährigen Mann erlassen. Der dringend Tatverdächtige soll in der Nacht zu Mittwoch in Niesky in seiner Wohnung seine sehbehinderte Lebensgefährtin mit einem Messer schwer verletzt haben.

Nach einer zunächst verbal geführten Auseinandersetzung war die Situation eskaliert. Im Zuge dessen soll der alkoholisierte Beschuldigte ein Messer mit einer etwa 20 Zentimeter langen Klinge gegriffen und mehrfach auf das Opfer  eingestochen haben. Sie rief per Notruf den Rettungsdienst, die Rettungsleitstelle informierte die Polizei.

Eine Streife des Polizeireviers Görlitz traf den Tatverdächtigen in der Wohnung an, stellte die mutmaßliche Tatwaffe sicher und nahm den Mann vorläufig fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 1,8 Promille. Die 43-Jährige wurde mit mehreren Stich- und Schnittverletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert und dort versorgt.

Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen zum Verdacht der gefährlichen Körperverletzung aufgenommen. Die Untersuchungen dauern an.

Gefährliche Körperverletzung ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht.


Medieninformation [Download *.,  KB] Medieninformation [Download *.pdf,  KB]