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Konstanz (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Konstanz und des Polizeipräsidiums Konstanz vom 26.01.2017

Radolfzell Gebäudebrand Die nach dem Brandereignis von der Staatsanwaltschaft Konstanz und der Kriminalpolizei eingeleiteten Ermittlungen zur Brandursache führten zu einem Tatverdacht gegen den 91-jährigen Hausbesitzer. Nach dem derzeitigen Sachstand gehen die Ermittlungsbehörden davon aus, dass der Mann den Brand aus noch nicht bekannten Gründen selbst verursacht hat. Der 91-Jährige wurde noch am Mittwoch aufgrund seines psychischen Ausnahmezustands in eine Spezialklinik eingewiesen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei sind noch nicht abgeschlossen. Der entstandene Sachschaden wird auf rund 350.000 Euro geschätzt.

Staatsanwalt Andreas Mathy, Tel. 07531/280-2063

Erster Kriminalhauptkommissar Bernd Schmidt, Tel. 07531/995-1012

Pressemeldung vom 25.01.2017 Radolfzell Gebäudebrand

Aus noch unklarer Ursache ist am Mittwochmorgen, gegen 09.45 Uhr, in einem größeren Einfamilienwohnhaus im Lärchenweg vermutlich im Erdgeschoss ein Feuer ausgebrochen und hat sich schnell auf nahezu das gesamte Gebäude ausgedehnt. Der 91-jährige Hausbesitzer und eine Frau und ein Kind, die sich in einer Einliegerwohnung aufhielten, konnten sich unverletzt in Sicherheit bringen. Das in Vollbrand stehende Gebäude wurde von einem Großaufgebot der Feuerwehr gelöscht. Dabei konnte ein Übergreifen des Feuers auf angrenzende Gebäude verhindert werden. Durch den Brand wurde das Wohnhaus unbewohnbar. Es dürfte Sachschaden in sechsstelliger Höhe entstanden sein.

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