Ulm (ots) - Vier Verletzte hatte die Missachtung des Vorrangs durch eine 22-jährige Autofahrerin zur Folge. Diese war am Freitag um 12.00 Uhr ungebremst von der Hauptstraße in die Friedhofstraße gefahren. Hierbei kollidierte sie mit dem bevorrechtigten Fahrzeug eines 44-Jährigen. Durch die Kollision entstand an beiden Fahrzeugen wirtschaftlicher Totalschaden. Die Verletzten kamen mit leichten Blessuren davon. Die Unfallverursacherin erhält nun eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.
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