(HDH) Herbrechtingen – Sprinter mit Anhänger – Keine ausreichende Fahrerlaubnis hatte ein Transporterfahrer am Donnerstag bei Herbrechtingen.

Ulm (ots) - Die Verkehrspolizei hatte den Sprinter mit Anhänger bei einer Verkehrskontrolle auf der A7 überprüft. Der Fahrer konnte nur einen Führerschein der Klasse B vorweisen. Weil der Anhänger jedoch eine zulässige Gesamtmasse von zwei Tonnen hatte, war die Fahrerlaubnisklasse BE erforderlich. Auf den 42-Jährigen Fahrer kommt jetzt eine Strafanzeige zu. Die Polizei weist darauf hin, dass mit der Fahrerlaubnis B nur PKW oder kleine LKW bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Mitgeführte Anhänger dürfen nur eine zulässige Gesamtmasse bis zu 750 Kg haben. Die Gesamtmasse des Gespanns (PKW/ LKW + Anhänger) darf 3,5 Tonnen nicht überschreiten.

Informationen gibt es bei den Führerscheinstellen oder auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

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