Dresden (ots) - Am Samstagmittag wurde ein 36-jähriger am Bahnhof Dresden-Mitte durch Bundespolizisten kontrolliert. Bei der Personalienfeststellung stellten die Beamten fest, dass gegen den deutschen Staatsbürger gleich zwei Haftbefehle, wegen mehrfachen Erschleichens von Leistungen, durch das Amtsgericht Berlin Tiergarten bestehen. Es handelte sich um Vollstreckungshaftbefehle, somit hatte der Verurteilte die Möglichkeit bei sofortiger Zahlung der gesamten Geldstrafe in Höhe von 1.570 Euro einer Gefängnisstrafe zu entgehen. Diese Summe konnte der Leipziger nicht entrichten. Jetzt muss er eine Haftstrafe von 104 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Dresden antreten.
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Bundespolizeiinspektion Dresden
Patrick Seiler
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http://www.bundespolizei.de
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