BAB4 / Burkau (ots) - Im Rahmen der Binnengrenzfahndung kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Ebersbach am 06. Februar einen polnischen Staatsangehörigen auf der BAB 4 bei Burkau. Der 22-jährige Mann war zur Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Dortmund ausgeschrieben. Wegen Betruges wurde er zu 30 Tagessätzen a 10,00 Euro oder 30 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Damit nicht genug wurde bei der Durchsuchung der Person ein Schlagring, getarnt als Gürtelschnalle, vorgefunden. Da es sich bei dem Schlagring um einen verbotenen Gegenstand handelt, fällt dieser unter das Waffengesetz und das Besitzen, das Erwerben und das Führen sind verboten sind.
Nicht nur, dass er den Betrag der Geldstrafe nicht aufbringen konnte und in die JVA Bautzen eingeliefert werden musste, wird er sich nun wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz erneut vor Gericht verantworten müssen.
Bundespolizeiinspektion Ebersbach
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