Warnung vor Telefonbetrügern, die mit Gewinnversprechen locken / Medienmeldung von Donnerstag, 09. Februar 2017

Fulda (ots) - FLIEDEN / TANN / FULDA / OSTHESSEN - Das Betrugskommissariat der Fuldaer Kriminalpolizei warnt vor Telefonanrufen, bei denen Betrüger einen angeblichen Geldgewinn versprechen. Um in den Genuss der Auszahlung der meist fünfstelligen "Gewinne" zu kommen, sollen die Angerufenen lediglich einen vergleichsweise geringen "Freischaltungsbetrag" überweisen. Wird ein Solcher dann auf das Konto der Betrüger überwiesen, ist das Geld meist futsch. Der versprochene Gewinn bleibt selbstverständlich aus. Um die Anrufe authentisch zu machen und den Sitz der oftmals vom Ausland aus arbeitenden Täter zu verbergen, verfälschen sie mit technischen Tricks die im Display erscheinende Rufnummer.

So geschehen am vergangenen Montag (06.02.) in Flieden: Ein 83 Jahre alter Rentner bemerkte in der Anrufliste seines Telefons eine Rufnummer mit Stuttgarter Vorwahl. Er rief die Nummer zurück und sprach mit einem Mann, der sich als Rechtsanwalt einer Stuttgarter Kanzlei ausgab. Er erzählte von einem Geldgewinn in Höhe von 43.000 Euro, den der "glückliche Gewinner" lediglich durch Überweisung von gut 200 Euro auf ein deutsches Konto abrufen könne. Da der Fliedener zuvor tatsächlich bei einem Gewinnspiel mitgemacht hatte, überwies er das Geld. Wenig später erhielt er einen erneuten Anruf des "Rechtsanwalts". Er informierte ihn darüber, dass der Geldgewinn versehentlich auf ein ausländisches Konto transferiert wurde und nannte ihm eine Telefonnummer der Bank, um dies rückgängig zu machen.

Jetzt wurde der Rentner zum Glück misstrauisch. Er erkundigte sich zunächst bei dem Ausrichter des Gewinnspiels, bei dem er mitgemacht hatte. Dort teilte man ihm mit, dass er nichts gewonnen habe. Außerdem recherchierte er im Internet nach der Adresse der angeblichen Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei, fand er jedoch lediglich den Eintrag eines Restaurants. So vorbereitet entschloss sich der Rentner, die Nummer der vermeintlichen Bank anzurufen und das Gespräch aufzuzeichnen. Der Gesprächspartner erklärte ihm, dass er zur Rückabwicklung der Gewinnüberweisung nochmals fast 3.000 Euro überweisen sollte. Innerhalb von vier Wochen werde er dann denn Gewinn und sämtliche Auslagen zurück erhalten.

Mit den gesammelten Informationen und dem Gesprächsmitschnitt wandte sich der Mann an die Polizei, die nunmehr ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges eingeleitet hat. Selbstverständlich wären die fast 3.000 Euro, die der Geschädigte nochmals zahlen sollte, um den Gewinn zu erhalten, ebenfalls verloren gewesen.

Unterdessen wurde bekannt, dass es mindestens noch einen gleichartigen Anruf am Donnerstag (09.02.) bei einem 88 Jahre alten Mann aus Tann gab. Dabei war zum Glück kein Schaden entstanden.

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