Erheblich Geschwindigkeitsüberschreitung an Unfallhäufungsstelle

Steinheim (ots) - Immer wieder kommt es im Straßenverkehr vor, dass Fahrzeugführer Fehler machen. Weil die Fahrer unkonzentriert sind, weil sie sich ablenken lassen oder weil es menschlich ist. Wenn dann andere Verkehrsteilnehmer besonders aufmerksam sind und sich verkehrsgerecht verhalten, können Unfälle oft verhindert, zumindest aber schwere Folgen vermieden werden. Dabei spielt insbesondere die gefahrene Geschwindigkeit eine besondere Rolle. Wenn es zu einem Zusammenstoß kommt, ist die Geschwindigkeit oft entscheidend dafür, ob es Verletzte oder gar Tote gibt: Geschwindigkeit ist der Killer Nr. im Straßenverkehr. Unter diesem Aspekt führt die Polizei regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen an Unfallhäufungsstellen durch. Eine solche Stelle ist die Landstraße 823, die Nordumgehung von Steinheim. Dort kam es in den letzten Jahren zu neun Verkehrsunfällen, bei denen zehn Menschen zum Teil schwer verletzt wurden. Ein Mann kam dort ums Leben. Auf dem Streckenabschnitt ist auf Grund von Unfallsituationen eine Geschwindigkeit von maximal 70 km/h vorgeschrieben. Am Samstagmittag, 04.02.2017, führten dort Beamte des Verkehrsdienstes der Polizei Geschwindigkeitsmessungen durch. Innerhalb von einer Stunde fielen neue Fahrer auf, die zu schnell unterwegs waren. Sechsmal wurde der Verstoß mit einem Verwarngeld geahndet, dreimal musste eine Anzeige geschrieben werden. Am schnellsten war ein 54-jähirger Nissan-Fahrer aus Herford unterwegs. Anstatt der erlaubten 70 km/h wird ihm vorgeworfen, 129 km/h gefahren zu sein. Für diesen Verstoß sind mindestens ein Bußgeld von 240 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat vorgesehen. Verkehrsunfälle passieren nicht - Verkehrsunfälle werden verursacht. Durch regelgerechtes Verhalten können Verkehrsunfälle daher verhindert werden. /Te.

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